*Der Tarif wird quartalsweise festgelegt und im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschlossen. Die Festlegung erfolgt jeweils Mitte des Quartals für das Folgequartal. Der Mitgliedsbeitrag wird im Jänner für das gesamte Jahr, per SEPA Mandat eingezogen.

** mit 1Cent Aufschlag auf die Vergütung für den eingespeisten Strom, bestreiten wir die Betriebskosten des Vereins und der EEG. 

***Solange die Strompreisbremse noch aktiv ist, werden die ersten 2900kWh mit bis zu 30Cent vom Staat gefördert, so dass du für die kWh nur 10Cent bezahlst. Die Umsatzsteuer wird aber vom ursprünglichen Tarif z.B. 25Cent berechnet und beträgt dann 5Cent, bei einem 40Cent Tarif sogar 8Cent. Da wir die Kleinunternehmer-Regelung geltend machen, entfällt für dich die Umsatzsteuer beim Strombezug

****Bei unterjährigen Eintritt in den Verein, wird der aliquote Anteil des Mitgliedsbeitrags, auf einmal für das gesamte Jahr eingezogen. Ab dem Folgejahr wird der Jahresgesamtbetrag am 15. Jänner eingezogen. Dieser wird bei unterjährigen Austritt nicht refundiert.